Schmiergeld-prozess: gericht verurteilt hartz zu bewährungsstrafe


Schmiergeld-prozess: gericht verurteilt hartz zu bewährungsstrafe

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Braunschweig - Das Gericht befand Hartz der Untreue und Begünstigung von Betriebsräten für schuldig. In dem Verfahren ging es um Schmiergeldzahlungen des früheren Personalvorstands an den


ehemaligen VW-Betriebsratschef Klaus Volkert. Die Anklage hatte dem 65 Jahre alten Hartz Untreue in 44 Fällen und unrechtmäßige Begünstigung von Betriebsräten vorgeworfen.


Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht hatten sich bereits im Vorfeld auf ein maximales Strafmaß verständigt, falls Hartz ein umfassendes Geständnis ablegt, was er auch tat. Über


seinen Anwalt hatte er zugegeben, Betriebsratschef Volkert mit Sonderzahlungen in Millionenhöhe "gekauft" zu haben. Den von ihm verursachten Gesamtschaden für Volkswagen bemisst


die Staatsanwaltschaft auf rund 2,6 Millionen Euro. Allein 1,95 Millionen Euro soll Volkert als Sonderbonuszahlungen erhalten haben. Unter anderem zahlte VW Scheinrechnungen von Volkerts


Geliebte und beglich völlig überzogene Spesenabrechnungen, ohne Belege zu fordern. Insgesamt verurteilte das Landgericht Hartz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie zu


einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen. Dies sind gemessen an Hartz' täglichen Einkünften von 1600 Euro umgerechnet 576.000 Euro. Hartz hatte vor der Urteilsverkündung auf ein


Schlusswort verzichtet. Sein Anwalt stellte aber ausdrücklich fest, der Ex-Manager wisse, "dass er die strafrechtliche Verantwortung auf sich nehmen muss". Der als


Arbeitsmarktreformer bekannt gewordene Hartz war im Juli 2005 im Zuge der VW-Affäre um Korruption, Lustreisen und Sexpartys auf Firmenkosten zurückgetreten. Sein Prozess, der bereits nach


zwei Verhandlungstagen beendet wurde, ist erst der Beginn der juristischen Aufarbeitung des Skandals, der den Wolfsburger Autobauer zutiefst erschüttert hatte. Zu rechnen ist damit, dass in


den kommenden Wochen auch Anklage gegen Volkert wegen Anstiftung zur Untreue erhoben wird. Er soll Hartz regelrecht bedrängt haben, ihn wie einen Manager zu bezahlen. Gegen elf weitere


Betriebsräte und frühere VW-Manager wird noch ermittelt. Darunter sind auch der Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Uhl und der niedersächsische Landtagsabgeordnete Günter Lenz (beide SPD).


Auf eine Anklage gegen Hartz wegen diverser Bordellbesuche und wegen der Anmietung einer Wohnung für ungestörte Stunden hatte die Staatsanwaltschaft verzichtet. Die offizielle Begründung


lautete, dass der dadurch entstandene Finanzschaden relativ gering gewesen sei. Hartz blieben damit Zeugenauftritte von Prostituierten erspart. _wal/dpa_