Queerfeindlichkeit in ungarn: prominente gegen csd-verbot
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Carolin Emcke, Bettina Böttinger, Thomas Hermanns und Georg Uecker haben eine Protest-Initiative gegen das Pride-Verbot in Ungarn gestartet. Viele Prominente machen mit. Unterdessen hat der
Europäische Gerichtshof ein LGBT-feindliches Gesetz des Landes als EU-rechtsverletzend eingestuft. Prominente aus Kultur und Gesellschaft haben vor einer weiteren Diskriminierung von queeren
Menschen in Ungarn gewarnt. Anlass ist das drohende Verbot des für den 28. Juni geplanten Christopher Street Days (CSD) in Budapest, einer Demonstration queerer Menschen, wie die Initiative
„Europe is watching“ am Donnerstag in Berlin mitteilte. Per Gesetz sei queeren Menschen in Ungarn das Recht auf Versammlungsfreiheit genommen worden. Mit einem Verbot des CSD würde die
Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán einmal mehr rechtsstaatliche Prinzipien und bürgerrechtliche Garantien untergraben und die Demokratie gefährden. Dies könne nicht hingenommen
werden, heißt es in einem offenen Brief an die ungarische Regierung, die Bundesregierung und die EU. Initiatoren sind die TV-Moderatorin Bettina Böttinger, die Publizistin Carolin Emcke, der
Comedian Thomas Hermanns und der Schauspieler Georg Uecker. Sie kündigten zugleich an, mit weiteren Unterstützern Ende Juni nach Budapest zu reisen. HAPE KERKELING UND IGOR LEVIT HABEN
UNTERSCHRIEBEN Weiter wird in dem Brief die Kriminalisierung von Schwulen, Lesben und anderen queer lebenden Menschen in Ungarn kritisiert: „Es darf in Europa nicht unwidersprochen bleiben,
wenn der grundrechtliche Schutz von Menschenrechten und Demokratie ausgehöhlt und zerstört wird.“ Unterzeichner sind unter anderem die Schauspielerinnen Bibiana Beglau und Nina Hoss, der
Comedian Bülent Ceylan, der Ex-Fußballer Thomas Hitzlsperger, Entertainer Hape Kerkeling, Opernregisseur Barrie Kosky und Pianist Igor Levit. Aus der Politik ist unter anderem
Ex-Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) Mitunterzeichnerin. VERSTOSS GEGEN EU-RECHT Unterdessen hat der Europäische Gerichtshof ein Gutachten vorgelegt, das feststellt, dass das
ungarische LGBTQ-Gesetz, das Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität einschränkt, gegen EU-Recht verstößt. Generalanwältin Tamara Capeta erklärte darin
am Donnerstag, dass die Klage der EU-Kommission gegen Ungarn begründet sei. Ein Urteil sind diese sogenannten Schlussanträge noch nicht, die Richterinnen und Richter orientieren sich aber
oft daran. Das Gesetz von 2021 beschränkt oder verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität etwa im Fernsehen und in Büchern. Sie müssen mit dem
Hinweis „Verboten für unter 18-Jährige“ versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden. Ungarn begründet das mit dem Jugendschutz. Die Kommission leitete
ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein. Sie sieht unter anderem Verstöße gegen Europas Grundrechtecharta. 16 Mitgliedsländer, darunter Deutschland, und das Europaparlament
schlossen sich der Klage an. Die Generalanwältin schlug dem Gerichtshof nun vor, zu entscheiden, dass die Klage in allen Punkten begründet sei. Die Gesetzesänderungen verstießen erstens
gegen die Freiheit, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen. Zweitens griffen sie in mehrere geschützte Grundrechte ein, nämlich das Verbot von Diskriminierung wegen des
Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung, die Achtung des Privat- und Familienlebens, die Meinungs- und Informationsfreiheit und das Recht auf Menschenwürde. _(epd/AFP)_