Verbraucher: mutterschutz, veteranen, strom – was sich im juni ändert
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Der Wechsel des Stromanbieters soll künftig schneller erfolgen und bei Fehlgeburten greift der Mutterschutz. Was sich sonst im neuen Monat ändert. Während mit dem Sommer auch die Urlaubszeit
beginnt, gilt für Besitzerinnen und Besitzer von Wohnwagen und Wohnmobilen bald eine neue Regel. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen im Juni: MUTTERSCHUTZ BEI FEHLGEBURTEN Frauen,
die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben nun Anspruch auf Mutterschutz. Damit erhalten Betroffene erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich
von der körperlichen und seelischen Belastung durch ein solches Ereignis zu erholen. Abhängig vom Zeitpunkt der Fehlgeburt bestehen unterschiedliche Ansprüche. NATIONALER VETERANENTAG Am
15. Juni sollen die Veteranen der Bundeswehr erstmals bei einem nationalen Veteranentag gewürdigt werden. Die zentrale Feier findet vor dem Reichstag in Berlin statt, vielerorts gibt es
weitere Veranstaltungen. Als Veteranin oder Veteran der Bundeswehr gilt, wer als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr im aktiven Dienst steht oder aus diesem Dienstverhältnis ehrenhaft
ausgeschieden ist. STROMANBIETER INNERHALB VON 24 STUNDEN WECHSELN Bei einem Stromanbieterwechsel soll die Umstellung ab dem 6. Juni innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Ziel der EU-Richtlinie
ist es, den Wettbewerb zu steigern, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen schreibt. Die Kündigungsfristen der jeweiligen Verträge bleiben allerdings bestehen. Rückwirkende Anmeldungen,
etwa bei einem Umzug, sind nicht mehr möglich. MEHR BARRIEREFREIHEIT BEIM ONLINE-HANDEL Ab dem 28. Juni müssen Online-Händler ihre Portale barrierefrei auch für Menschen mit Behinderungen
anbieten. Dann gilt nämlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das betrifft unter anderem auch Bankdienstleistungen oder die Apps und Webseiten von Verkehrsunternehmen. SCHULFERIEN Für
Millionen Schülerinnen und Schüler nähert sich das Schuljahr dem Ende. Als Erste starten die Kinder und Jugendlichen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in die Sommerferien – ihr
letzter Schultag ist der 27. Juni. Als letztes Bundesland startet wie immer Bayern, und zwar am 1. August. Bis zum 10. August sind für rund eine Woche alle Schülerinnen und Schüler in
Deutschland in den großen Ferien. NEUE EU-REGELN FÜR SMARTPHONES Am 20. Juni treten neue Ökodesign-Vorgaben der Europäischen Union für Smartphones und andere schnurlose Telefone in Kraft. So
sollen die Telefone etwa ein Mindestmaß an Widerstandsfähigkeit erfüllen, die Batterien sollen nach mindestens 800 Ladezyklen noch eine Restkapazität von 80 Prozent erreichen und die
Hersteller müssen noch sieben Jahre nach Verkaufsstopp Ersatzteile bereitstellen. Ziel ist es, die Umweltauswirkungen der Geräte einzugrenzen. GAS-CHECKS FÜR WOHNWAGEN UND WOHNMOBILE WERDEN
PFLICHT Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit Flüssiggasanlage besitzt, muss ab dem 19. Juni einen regelmäßigen Experten-Check nachweisen. Darauf weist der ADAC hin. Mit der
entsprechenden Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) soll demnach erreicht werden, dass weniger Unfälle beim Heizen, Kühlen und Kochen im Camper passieren. FRIST FÜR
STEUERKLÄRUNG Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2023 verpflichtet ist und sich von einem Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beraten lässt, sollte die Abgabefrist beachten.
Diese gilt bis zum 2. Juni. © dpa-infocom, dpa:250530-930-607965/1 _Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal._