Trump mit teilerfolg vor gericht: wie geht es mit den zöllen des us-präsidenten weiter?
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Der Streit um die Einfuhrabgaben des Republikaners hält die Weltwirtschaft in Atem. Seine Regierung erzielt einen juristischen Punktsieg. Die Unsicherheit für Handelspartner und Verbraucher
bleibt. Hin und Her in den USA im Streit um die Zölle: Zunächst verurteilt das Weiße Haus scharf DEN ANGEBLICHEN „MACHTMISSBRAUCH“ DURCH US-RICHTER, dann ist bei einem Erfolg vor der
übergeordneten Instanz schnell von einem „großen Sieg“ für US-Präsident Donald Trump die Rede. Im Rechtsstreit um die von dem Republikaner angeordneten Zölle hat die Regierung einen
Punktsieg erzielt. Eine finale Entscheidung in Sache steht aber noch aus, der Streit dürfte noch weitere Richter beschäftigen. WAS IST IM STREIT UM DIE TRUMP-ZÖLLE PASSIERT? Am Mittwoch
hatte ein Gericht für internationalen Handel in New York fast alle von Trump UNTER BERUFUNG AUF EIN NOTSTANDSGESETZ angeordneten Zölle für rechtswidrig erklärt. Die zusätzlichen Abgaben auf
Importe würden „aufgehoben und ihre Anwendung dauerhaft untersagt“, ordnete das Gericht an. Die Entscheidung war ein großer Rückschlag für Trumps aggressive Handelspolitik – hatte aber nicht
mal 24 Stunden Bestand. Die Regierung wandte sich umgehend an die nächsthöhere Instanz. Das zuständige Berufungsgericht in Washington hob die Anordnung der New Yorker Richter am Donnerstag
wieder auf – vorerst. Das Berufungsgericht will den Fall nun prüfen und forderte alle Parteien auf, im Juni weitere Stellungnahmen einzureichen. Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser
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Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können. WAS SAGT DIE TRUMP-REGIERUNG? „Das ist ein großer Sieg für den Präsidenten“, sagte TRUMPS WIRTSCHAFTSBERATER KEVIN HASSETT dem
US-Sender Fox News. Hassett betonte, der Fall sei juristisch „hieb- und stichfest“. FINANZMINISTER SCOTT BESSENT sagte dem Sender: „Der Präsident hat absolut das Recht, die Handelspolitik
für die USA festzulegen.“ WIE GEHT ES BEI DEM RECHTSSTREIT IN DEN USA WEITER? DAS BERUFUNGSGERICHT HAT NOCH NICHT IN DER SACHE ENTSCHIEDEN. Die Regierung könnte den Fall dort gewinnen,
könnte aber auch genauso unterliegen wie in der ersten Instanz. LETZTLICH KÖNNTE DER FALL VOR DEM OBERSTEN US-GERICHT – DEM SUPREME COURT – LANDEN. Davon spricht auch Trump bereits. Der
Präsident hat die Mehrheit der neun Richterinnen und Richter während seiner ersten Amtszeit aufgrund mehrerer Nachbesetzungen weit nach rechts verschoben. Aber selbst die konservativen
Richter entscheiden in der Sache längst nicht immer in seinem Sinne. Zudem ist es auch nicht der einzige laufende Rechtsstreit um Trumps Zölle. Bei einem Bezirksgericht, ebenfalls in der
Hauptstadt Washington, unterlag die Regierung am Donnerstag. Auch diese Entscheidung dürfte in die nächste Instanz gehen. WELCHE ALTERNATIVEN HAT TRUMP? Trump könnte EINFUHRABGABEN MIT
ANDERER GESETZLICHER GRUNDLAGE anordnen. Trumps Sprecherin deutete an, dass dies eine Option sei. Sollte er dies tun, wäre es aber wahrscheinlich, dass dagegen wieder geklagt wird. AUCH DER
KONGRESS KÖNNTE EINGESCHALTET werden – doch sich dort eine Mehrheit zu sichern, ist langwieriger und komplexer. WAS HAT ES EIGENTLICH MIT TRUMP-ZÖLLEN AUF SICH? Trump ist ein großer Fan von
Zöllen, das war auch schon in seiner ersten Amtszeit so. Er kann sie – der juristischen Lesart des Weißen Hauses zufolge – schlicht per Unterschrift anordnen. Gibt es zu viel Gegenwind,
revidiert oder verschiebt er seine angedrohten Zölle bisweilen auch wieder, gerne schlicht über eine Ankündigung auf seiner Plattform Truth Social. DIE ZÖLLE SIND FÜR IHN TEILS WOHL NUR
EINE VERHANDLUNGSTAKTIK, um einen möglichst guten „Deal“ auszuhandeln, also Zugeständnisse der Handelspartner zu erreichen. WAS HEISST DAS DEUTSCHLAND UND ANDERE HANDELSPARTNER? Die
Unsicherheit für Handelspartner, Verbraucher und Märkte dürfte absehbar bestehen bleiben: Trumps Zölle könnten vor Gericht Bestand haben, oder er könnte aufgrund einer anderen
Rechtsgrundlage neue Abgaben auf Import ankündigen. Unternehmen schätzen Planungssicherheit – DAS HIN UND HER BEI DEN ZÖLLEN IST FÜR EXPORTEURE EHER GIFT. Viele von Trump mit neuen Zöllen
bedachte Handelspartner, darunter DIE EUROPÄISCHE UNION, verhandeln bereits mit den USA, um durch neue Handelsabkommen Zölle zu vermeiden. Im Fall der EU hat Trump zuletzt angedrohte
zusätzlich Zölle in Höhe von 50 Prozent des Warenwerts der Importe bis Anfang Juli ausgesetzt, um mehr Zeit für Verhandlungen zu lassen. WELCHE TRUMP-ZÖLLE WURDEN AUS- UND NUN WIEDER
EINGESETZT? Die vom New Yorker Gericht zunächst untersagten Zölle umfassen jene Strafabgaben auf Importe, die DER REPUBLIKANER an dem VON IHM SO BEZEICHNETEN „TAG DER BEFREIUNG“ ANFANG APRIL
verhängt hatte. Er ordnete damals sogenannte wechselseitige Zölle an, die er mit dem Handelsdefizit des jeweiligen Handelspartners begründete – SETZTE DIESE ABER WEGEN DER TALFAHRT AN DEN
FINANZMÄRKTEN DANN VORLÄUFIG WIEDER AUS. Gleichzeitig verhängte er UNIVERSELLE ZÖLLE IN HÖHE VON ZEHN PROZENT, die Waren aus fast aller Welt betreffen. Ebenfalls betroffen sind BESTIMMTE
ZÖLLE AUF WAREN AUS KANADA, MEXIKO UND CHINA. Nicht betroffen sind dagegen Zölle, die die Regierung unter Berufung auf einen anderen gesetzlichen Rahmen erlassen hat. Dazu zählen TRUMPS
ZÖLLE AUF BESTIMMTE PRODUKTE WIE STAHL, ALUMINIUM UND AUTOS sowie Abgaben auf Produkte wie Arzneimittel und Halbleiter, die die US-Regierung angedroht hat. Dabei beruft sich Trump auf die
nationale Sicherheit. Trump bezeichnete die Entscheidung der ersten Instanz als „so falsch und so politisch“. Auf Truth Social schrieb er: „Hoffentlich wird der Supreme Court diese
schreckliche, das Land bedrohende Entscheidung SCHNELL und ENTSCHLOSSEN rückgängig machen.“ Der Präsident müsse die Macht haben, Zölle zu verhängen, betonte er. Seine Sprecherin Leavitt
hatte zuvor erklärt, die Richter hätten „schamlos ihre richterliche Macht missbraucht, um die Entscheidungsgewalt von Präsident Trump an sich zu reißen“. _(dpa)_